Datum

Text

link / download

 

 

 

27.03.26

Liebe Destinatäre

Der Stiftungsrat ist am Montag, den 23. März 2026 zur letzten Stiftungsratsitzung zusammengekommen. Die Liquidationsschlussbilanz wurde von der Revisionsstelle geprüft und genehmigt. Die Revisionsstelle bestätigt die Vermögenslosigkeit der Pensionkasse der Coutts & Co AG in Liquidation per 31. Dezember 2025.

Somit kommt jetzt der letzte Schritt zur Anwendung. Dies ist der Antrag auf Löschung der PK. Die Aufsichtsbehörde wird anschliessend die Löschung der PK im Handelsregister und im Register der beruflichen Vorsorge in Auftrag geben.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen beteiligten Personen (frühere und aktuelle Stiftungsräte, Geschäftsführung und Administration der Allvisa Services AG, den PK-Experten und der Rechtsvertreterin), für die z.T. jahrelange Zusammenarbeit, sehr herzlich bedanken.   

Diese Web-Page wird noch bis spätestens Anfang September 2026 aufgeschaltet sein. Danach wird sie ersatzlos gelöscht!

 

The board of trustees met on Monday, March 23, 2026, for the last board meeting. The final liquidation balance sheet was reviewed and approved by the audit firm. The audit firm confirms the lack of assets of the pension fund of Coutts & Co AG in liquidation as per December 31, 2025.

Thus, the final step now comes into effect. This is the application for the deletion of the pension fund. The supervisory authority will then instruct the deletion of the pension fund in the commercial register and in the occupational pension register.

At his point, I would like to sincerly thank all those involved (past and current board memebers, management and administration of Allvisa Services AG, the pension fund experts, and the legal representative) for the cooperation, in some cases spanning several years.

This web page will remain online until no later than the beginning of September 2026. After that, it will be permanently deleted!

 

21.11.25

Info-Brief (November 2025) Schlusszahlung

 

D

E

F

18.06.25

Liebe Destinatäre

Der rechtskräftige Verteilplan wurde per Stand heute (18. Juni 2025), bis auf ein paar wenige Begünstigte, von der Allvisa Services AG umgesetzt. Zur Deckung der zu erwartenden Kosten für die Liquidation (Abschluss, Revision, Aufsicht, Experte etc, ist die PK verpflichtet Rückstellungen zu bilden. Falls danach noch Mittel verfügbar sind, könnte eine wesentliche kleinere Auszahlung in Betracht gezogen werden. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren.

Der Stiftungsrat bedankt sich bei allen Destinatären für ihre Geduld!

 

The legally valid distribution plan has been implemented by Allvisa Services AG as of today (June 18, 2025), with a few exceptions for beneficiaries.  To cover the anticipated costs for the liquidation (finalization, auditing, supervision, expert etc.), the pension fund is required to make provisions. If there are any funds available afterwards, a significantly smaller payout may be considered. We keep you informed in a timely manner.

All board members would like to thank all beneficiaries for their patience!

 

15.03.25

Gemäss Brief vom 15. November 2024!Für die Pensionäre: Für die, die es noch nicht gemacht haben: Bitte senden Sie die Wohnsitzbestätigungen an die Allvisa

According to the letter of November 15, 2024! For pensioners: For those who have not yet done so: please send the confirmation of residence to Allvisa.

 

04.02.25

Liebe Destinatäre

Das Bundesverwaltungsgericht hat der BVS Zürich die Rechtskraftbescheinigung / Vollzugsanordnung bestätigt.  Es sind keine weiteren Beschwerden oder Einsprachen gemacht worden. Somit kann der Stiftungsrat zusammen mit Allvisa den Verteilplan vollziehen.

Die Gelder werden so rasch wie möglich überwiesen und Sie erhalten schriftlich eine Abrechnung über Ihren Anteil. Dies nimmt etwas Zeit in Anspruch. Daher bitten wir Sie nochmals, nicht Allvisa zu schreiben oder anzurufen, um zu fragen, wann sie ihr Geld erhalten. Dies verursacht nur unnötigen Zeitverlust und Kosten!

Wir danken Ihnen, für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.

Ihr Stifungsrat

PDF E

 

Februar 2025

Ablauf der Liquidation

 

 

 

 

 

 

I. Startphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Beschluss Aufhebung der Pensionskasse und Antrag zur Aufhebung an Aufsichtsbehörde

x

 

 

 

 

Verfügung zur In-Liquidationssetzung

 

x

 

 

 

o   Gegen diese Verfügung wurde am 4. Januar 2019 Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht erhoben

 

 

 

 

 

o   Gegen dessen Urteil vom 6. Mai 2020 wurde am 17. Juni 2020 Beschwerde am Bundesgericht erhoben

 

 

 

 

 

o   Mit Urteil vom 29. Januar 2021 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab

 

 

 

 

 

Rechtskraft der In-Liquidationssetzung

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Liquidationsphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Liquidationsbilanz & Vorschlag für Verteilplan

 

 

x

 

 

Beschluss über den Verteilplan

x

 

 

 

 

Vorprüfung des Verteilplans

 

x

 

 

 

Verabschiedung des Verteilplans und Information der Destinatäre

x

 

 

 

 

-  Möglichkeit der Einsprache innert 30 Tagen

 

 

 

 

x

-  Bereinigung der Einsprachen

x

x

 

 

 

- Bereinigung Überprüfungsbegehren

x

x

 

 

 

- 30 Tage Rechtsfrist

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Stiftungsrat stellt Aufsicht den Antrag zur Genehmigung der Verteilung

x

 

 

 

 

- Aufsicht erlässt Verfügung Genehmigung Verteilplan

 

x

 

 

 

- Information an die Destinatäre über Verfügung, Rechtsmittelfrist läuft nach dieser Information. Mitteilung an die Aufsicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- 30 Tage Rechtsfrist

 

 

 

 

 

- Aufsicht informiert Stiftungsrat über Eintritt der Rechtskraft

 

x

 

 

 

- Verteilung der freien Mittel an die Destinatäre

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III Schlussphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Prüfung und Bestätigung ordnungsgemässer Vollzug der Verteilung

 

 

 

x

 

Feststellung der Vermögenslosigkeit

 

 

 

x

 

Einreichung Aufsichtsbehörde die Schlussrechnung der der Schlussbericht der Kontrollstelle

x

 

 

 

 

Erteilung Einverständnis zur Aufhebung der Stiftung

 

 

 

 

 

Aufsichtsbehörde stellt in der Löschungsverfügung die Vermögenslosigkeit der Stiftung fest, streicht die Stifung im Register für die berufliche Vorsorge und veranlasst die Löschung im Handelsregister

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28.01.25

Liebe Destinatäre

Sobald wir die Rechtskraftanfrage vom Bundesverwaltungsgericht erhalten haben, werden wir  Sie hier informieren. Wir bitten Sie, nicht unnötig die Allvisa zu kontaktieren. Es kostet nur Zeit und Geld.

Dear Beneficiaries

As soon as we have received the request for legal validity from the Federal Administrative Court, we will inform you here. We ask you not to contact Allvisa unnecessarily. It only costs time and money.

 

20.11.24

Liebe Destinatäre

Jeder Destinatär sollte in den letzten Tagen einen Brief erhalten haben. (siehe Link) Die BVG-Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), hat am 30. Oktober 2024  eine Verfügung erlassen und den Verteilplan genehmigt. Falls Sie diesen Brief nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte direkt per Mail an info@pkcoutts.ch.

D

E

F

28.06.24

Liebe Destinatäre

Wieder sind mehrere Monate vergangen und leider heisst es noch immer warten. Auch wenn wir die Destinatäre verstehen, die langsam die Geduld verlieren, bleibt uns keine andere Wahl, als das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.

Several months have passed again and unfortunately we still have to wait. Even if we fully understand the beneficiaries who are slowly losing patience, we have no choice but to wait for the Federal Administrative Court’s ruling.

 

4.12.23

Liebe Destinatäre

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Der Schriftenwechsel ist immer noch in Bearbeitung beim Bundesverwaltungsgericht.

Wie schon mehrmals betont, kann der Stiftungsrat die Dauer des Verfahrens nicht beeinflussen. Es bleibt uns nichts anderes übrig als abzuwarten und weiterhin Geduld zu haben.

Wenigstens können wir in der Zwischenzeit, dank Beendigung der Negativzinspolitik, mit unserem Vermögen wieder gut 1% Nettoertrag pro Jahr erwirtschaften, ohne grössere Risiken einzugehen.

Wir möchten diese Gelegenheit wahrnehmen und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage, Gesundheit und einen guten Rutsch ins Jahr 2024.

English

04.07.23

Informationsbrief Liquidation

D

E

F

06.06.23

Sehr geehrte Destinatäre

Innerhalb der angesetzten Frist wurde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Verfügung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Beschwerde erhoben. Damit wird voraussichtlich wiederum ein zweifacher Schriftenwechsel eröffnet. Sie werden in den nächsten Wochen ein Informationsschreiben erhalten, welches ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet wird.

Wir bedauern, dass es aufgrund dieser Beschwerde zu einer weiteren Verzögerung im Liquidationsverfahren kommt. Bitte beachten Sie, dass zuerst alle Einsprachen bereinigt werden müssen, bevor es zu einer Auszahlung kommen kann. Das ist vom Gesetz so vorgeschrieben und lässt dem Stiftungsrat keine Spielraum.

 

English

31.05.23

Update folgt in den nächsten Tagen! Update will follow in the next few days!

 

30.04.23

The below letter is a reply to a group of beneficiaries who asked some questions:

According to Art. 74 para. 1 LOB, the ruling of the supervisory authority can be challenged with an appeal to the Federal Administrative Court. In its order of 28 March 2023, the supervisory authority stated that the objections were rejected and that an appeal against this order could be lodged with the Federal Administrative Court within a period of 30 days. For data protection reasons, we are not allowed to tell you who made an objection to the supervisory authority and what the reason was. We can only inform you that three objections were filed at that time.

It is also in the interest of the Foundation Board to carry out the liquidation as quickly as possible. However, the law prescribes how a liquidation is to be carried out. We must comply with this law.

However, the three objections received were rejected by the supervisory authority as they were any of this.

Until the final days of the liquidation of our pension scheme, no secured or even guaranteed amount of free funds can be distributed to our dear beneficiaries. We are just able to keep them as safe as possible. We must also bear in mind that until then there are running administrative, legal and investment management costs, even though these are minor relative to the whole amount up for distribution.  

Concerning the investment risks we have done the most to reduce the volatility and maximize the safety of our money. This consists of cash and fixed deposits with UBS, funds for high quality money market papers and short-term bonds. So, the proceeds resulting from dissolving our pension fund are de facto already blocked. Cash with other Swiss banks besides UBS is practically no option at this stage of the liquidation process. The same is true for storing physical money in a bank safe. As the investment committee is running the current strategy since roughly one year, the amount of surplus funds indicated individually to each beneficial owner last year is at least still the same.

We wrote to you in March 2022 to let you know how much you are likely to be entitled to in the liquidation. However, the assets at the time of payment are decisive for the individual claim from the liquidation

 

 

April 2023

Ablauf der Liquidation

 

 

 

 

 

 

I. Startphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Beschluss Aufhebung der Pensionskasse und Antrag zur Aufhebung an Aufsichtsbehörde

x

 

 

 

 

Verfügung zur In-Liquidationssetzung

 

x

 

 

 

o   Gegen diese Verfügung wurde am 4. Januar 2019 Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht erhoben

 

 

 

 

 

o   Gegen dessen Urteil vom 6. Mai 2020 wurde am 17. Juni 2020 Beschwerde am Bundesgericht erhoben

 

 

 

 

 

o   Mit Urteil vom 29. Januar 2021 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab

 

 

 

 

 

Rechtskraft der In-Liquidationssetzung

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Liquidationsphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Liquidationsbilanz & Vorschlag für Verteilplan

 

 

x

 

 

Beschluss über den Verteilplan

x

 

 

 

 

Vorprüfung des Verteilplans

 

x

 

 

 

Verabschiedung des Verteilplans und Information der Destinatäre

x

 

 

 

 

-  Möglichkeit der Einsprache innert 30 Tagen

 

 

 

 

x

-  Bereinigung der Einsprachen

x

x

 

 

 

- Bereinigung Überprüfungsbegehren

x

x

 

 

 

- 30 Tage Rechtsfrist

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Stiftungsrat stellt Aufsicht den Antrag zur Genehmigung der Verteilung

x

 

 

 

 

- Aufsicht erlässt Verfügung Genehmigung Verteilplan

 

x

 

 

 

- Information an die Destinatäre über Verfügung, Rechtsmittelfrist läuft nach dieser Information. Mitteilung an die Aufsicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- 30 Tage Rechtsfrist

 

 

 

 

 

- Aufsicht informiert Stiftungsrat über Eintritt der Rechtskraft

 

x

 

 

 

- Verteilung der freien Mittel an die Destinatäre

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III Schlussphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Prüfung und Bestätigung ordnungsgemässer Vollzug der Verteilung

 

 

 

x

 

Feststellung der Vermögenslosigkeit

 

 

 

x

 

Einreichung Aufsichtsbehörde die Schlussrechnung der der Schlussbericht der Kontrollstelle

x

 

 

 

 

Erteilung Einverständnis zur Aufhebung der Stiftung

 

Steuer-behörde

 

 

 

Aufsichtsbehörde stellt in der Löschungsverfügung die Vermögenslosigkeit der Stiftung fest, streicht die Stifung im Register für die berufliche Vorsorge und veranlasst die Löschung im Handelsregister

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30.03.23

Sehr geehrte Destinatäre

Mit Datum 28. März 2023 hat uns die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) mitgeteilt, dass alle Überprüfungsverfahren abgelehnt sind. Gegen diese Verfügung kann innert Frist von 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Sollten keine Einsprachen mehr eingereicht werden, kann der Stiftungsrat  an seiner nächsten Sitzung  der Aufsichtsbehörde den Antrag zur Genehmigung der Verteilung stellen.

English

29.03.23

Sehr geehrte Destinatäre

In den letzten Wochen haben wir immer wieder Anfragen erhalten, warum die Pensionskasse die Verteilung der Mittel nicht abschliesst und die Beträge endlich auszahlt. Wir erhielten hierzu Reklamationen und viel Unverständnis für die lange Bearbeitungszeit. Dafür zeigen wir grosses Verständnis.

Die Rechtslage bei Liquidationen ist klar geregelt und es ist legitim, dass Destinatäre den vorgeschlagenen Verteilplan bei den Aufsichtsbehörden auf deren Rechtmässigkeit prüfen lassen. Mit den rechtlich vorgegebenen Fristen und Vorgaben zieht sich dies leider sehr in die Länge. Der Stiftungsrat muss diese Fristen einhalten und hat keine Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen.

Aktuell liegt der Ball bei der Aufsichtsbehörde, die nun entscheidet, ob und inwiefern die Einsprachen berechtigt sind. Hier besteht leider keine Frist, in der sie ihren Entscheid fällen muss. Daher sind dem Stiftungsrat die Hände gebunden, bis wir diesen Entscheid erhalten. Uns bleibt nichts anderes übrig als alle Destinatäre weiterhin um Geduld zu bitten.

Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir auf diesem Weg unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen aufzeigen.

Zu den Anlagen: Bereits seit einiger Zeit setzen sich unsere Anlagen wie folgt zusammen:

Neben minimalen Cash Beständen auf UBS-Konti befinden sich rund 40% in einem Fonds für erstklassige Geldmarktpapiere, 25% in einem Fonds für kurzfristige Obligationen und 35% in einem 3-monatigen Festgeld bei der UBS.

Mit dieser Anlagestruktur sollte das Wertschwankungs- und Schuldner-Risiko auf ein Minimum reduziert sein und all den gegenwärtigen Risiken auf den Finanzmärkten genügend Rechnung tragen.

English

24.12.22

Sehr geehrte Destinatäre

Der Schriftverkehr ( mit Replik und Duplik) auf die drei Überprüfungsbegehren wurde abgeschlossen. Somit liegt der Ball jetzt bei der Aufsicht, die aufgrund der Unterlagen eine Verfügung erlassen wird. Mit dieser  ist allerdings nicht bald zu rechnen. Wir nehmen an, dass die Aufsicht 2-3 Monate braucht. Daher zieht sich die Liquidation weiter hinaus. Auf die Dauer hat der Stiftungsrat keinen Einfluss!

Der Stiftungsrat wünscht Euch allen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein gesundes und hoffentlich erfreuliches 2023!

English

06.09.22

Sehr geehrte Destinatäre

Der Stiftungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung die Stellungnahmen an die 3 Destinatäre besprochen und wird diese, unter Einhaltung der Fristen, an die Aufsicht versenden. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass sich durch die Überprüfungsbegehren des Verteilplans, der ganze Ablauf der Liquidation verzögert, und dass dies nicht im Sinne des Stiftungsrates (und den meisten Destinatären)  liegt!

 

11.07.22

Sehr geehrte Destinatäre

Die Frist für Überprüfungsbegehren bei der Aufsicht ist am 7. Juli 2022 abgelaufen. Es sind fristgerecht 3 Begehren bei der Aufsicht eingegangen, welche das Liquidationsverfahren weiter verzögert. Die Aufsicht wird im Überprüfungsverfahren entsprechende Stellungnahmen beim Stiftungsrat einverlangen und es folgt ein zweifacher Schriftenwechsel, bevor die Aufsichtsbehörde einen Entscheid fällen wird. Aufgrund dieses aufwändigen Verfahrens und der damit verbundenen Fristen ist nicht damit zu rechnen, dass vor Ende 2022 weitere Schritte zur Gesamtliquidation eingeleitet werden können.

English

01.06.22

Sehr geehrte Destinatäre.

 Die eingereichten Einsprachen wurden im Stiftungsrat behandelt und die schriftlichen Antwortbriefe werden in einigen Tagen versandt. Der Beschluss des Stiftungsrats kann in einem kostenpflichtigen Verfahren durch die Aufsichtsbehörde geprüft werden lassen. Ein solches Überprüfungsbegehren (falls eingereicht) wird den ganzen Prozess der Liquidation weiter verzögern. Aus diesem Grund kann der Stiftungsrat nicht voraussehen, wann wir die nächsten Schritte zur Liquidation einleiten können. Wir müssen Sie weiterhin um Geduld bitten.

English

6. Mai 2022

Sehr geehrte Destinatäre. In der Zwischenzeit ist die Frist für die Einsprache abgelaufen. An der letzten Stiftungsrat-Sitzung vom 3. Mai, haben wir die Einsprachen, Punkt für Punkt, ausführlich diskutiert. Wir werden nun, zusammen mit der Geschäftsführung, jede einzelne Einsprache schriftlich beantworten. Da auch hier wieder Fristen eingehalten werden müssen, wird der nächste Update Anfang Juni erfolgen.

Wir erhalten immer wieder Anfragen von Euch, wieso die Auszahlung noch nicht getätigt wurde oder wann die Auszahlung erfolgen wird. Erst wenn alle Einsprachen abgeschlossen wurden, kann der Stiftungsrat den Antrag zur Genehmigung der Verteilung an die Aufsicht stellen und mit der Liquidation fortfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig vorauszusehen, wann die freien Mittel an die Destinatäre übertragen werden können. Weiter unten können Sie unter  “Ablauf der Liquidation” sehen, wo wir augenblicklich stehen.

 

28. März 2022

Sehr geehrte Destinatäre. Die Frist für allfällige Anfragen/Einsprachen läuft noch. An unserer nächsten Stiftungsratsitzung vom 3. Mai werden alle offenen Fragen und/oder Einsprachen besprochen und dann entsprechend beantwortet. Wie wir festgestellt haben, sind einige Destinatäre umgezogen und haben die neue Adresse nicht wie oben erwähnt, an die Geschäftsstelle gemeldet. Wir bitten Sie, dies so rasch wie möglich nachzuholen. Sie können diese entweder über die Email Adresse: info@pkcoutts.ch oder direkt an Albina.hoxha@allvisa-services.ch senden. Das nächste Update wird Anfangs Mai auf dieser Seite erscheinen.

 

02. März 2022

Sehr geehrte Destinatäre. Sie werden in den nächsten Tagen den individuellen Brief (Verteilplan) erhalten. Falls Sie bis Ende nächster Woche (11. März 2022) nichts erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt per E-Mail oder schriftlich zu melden:

Albina.Hoxha@allvisa-services.ch

oder

Frau Albina Hoxha, Allvisa-Services AG, Seestrasse 6, Postfach, 8027 Zürich

 

11. Februar 2022

Sehr geehrte Destinatäre. Der Stiftungsrat wird am 28. Februar, anlässlich der ordentlichen Stiftungsratsitzung, die letzten definitiven Parameter zum Verteilplan absegnen, bevor das persönliche Schreiben an jeden einzelnen Destinatär versandt werden kann. Daher wird es Anfang März, bis das Schreiben bei Ihnen eintrifft.

 

30. Januar 2022

Sehr geehrte Destinatäre. Der Stiftungsrat bleibt positiv und erwartet, dass die Aufsicht nach Ablauf der Frist in den nächsten 1-2 Wochen dem Verteilplan zustimmt, und wir dann diesen allen Destinatären zustellen können. Wir halten Sie hier ebenfalls auf dem Laufenden.

 

17. Dezember 2021

Sehr geehrte Destinatäre. Am 3. Dezember wollte eigentlich die Aufsicht die Vorprüfung des Verteilplans abschliessen, sodass wir den Verteilplan noch vor dem Jahresende hätten versenden können. Dies hat sich leider verschoben, da die Aufsicht noch einen (hoffentlich letzten) Punkt von uns gefordert hat zu klären. Somit ist es leider eher wahrscheinlich, dass wir erst Anfang 2022 den Verteilplan versenden können. Für die Umstände und die Wartezeiten bitten wir um Verständnis.

Der gesamte Stiftungsrat und die Geschäftsführung wünscht Allen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins 2022!

 

03. Dezember 2021

Sehr geehrte Destinatäre. Wir hoffen, dass die Aufsicht nächste Woche unseren Vorschlag für den Verteilplan akzeptieren wird. (Vorprüfung)  Sobald dies geschehen ist, dürfen wir  jedem einzelnen Begünstigten den  Brief mit den individuellen Angaben versenden. Mit dem Versand des Verteilplans fängt die 30-Tägige Einsprachefrist an zu laufen. Genauere Details dazu werden Ihnen im Brief mitgeteilt.

 

03. November 2021

Sehr geehrte Destinatäre. Wir haben einige Anfragen, respektive Reklamationen erhalten, dass zu wenig informiert wird. Es ist uns ein Anliegen, dass wir so viel und so rasch wie möglich kommunizieren, wenn neue Informationen vorliegen. Leider mahlen die Mühlen nicht so schnell, wie auch wir vom Stiftungsrat uns das erwünschen. Daher müssen wir Euch weiterhin um Geduld bitten.

Wie Sie aus dem Ablauf der Liquidation (weiter unten) sehen, liegt der Ball aktuell bei der Aufsicht. Der Verteilplan muss zuerst von der Aufsicht bewilligt werden, bevor wir diesen dann allen Destinatären zusenden können. Wir können diesen Ablauf nicht gross beeinflussen, setzen aber alles daran, wenn immer möglich, es zu forcieren. Besten Dank für Ihr Verständnis . Elmar Jünger, Präsident des SR.

English

August 2021

Wir bitten Alle freundlich noch um etwas Geduld. Der Verteilplan ist aktuell zur Vorprüfung bei der Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen folgen voraussichtlich Ende Oktober.

Wir bitten Sie weiter zu beachten, dass es bis zum Bundesgerichtsentscheid im März 2021 dem Stiftungsrat gerichtlich untersagt war, jegliche Liquidationsmassnahmen weiterzuführen!

 

 

Juli 2021

Ablauf der Liquidation

 

 

 

 

 

 

I. Startphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Beschluss Aufhebung der Pensionskasse und Antrag zur Aufhebung an Aufsichtsbehörde

x

 

 

 

 

Verfügung zur In-Liquidationssetzung

 

x

 

 

 

o   Gegen diese Verfügung wurde am 4. Januar 2019 Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht erhoben

 

 

 

 

 

o   Gegen dessen Urteil vom 6. Mai 2020 wurde am 17. Juni 2020 Beschwerde am Bundesgericht erhoben

 

 

 

 

 

o   Mit Urteil vom 29. Januar 2021 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab

 

 

 

 

 

Rechtskraft der In-Liquidationssetzung

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Liquidationsphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Liquidationsbilanz & Vorschlag für Verteilplan

 

 

x

 

 

Beschluss über den Verteilplan

x

 

 

 

 

Vorprüfung des Verteilplans

 

x

 

 

 

Verabschiedung des Verteilplans und Information der Destinatäre

x

 

 

 

 

o   Möglichkeit der Einsprache innert 30 Tagen

 

 

 

 

x

o   Bereinigung der Einsprachen (in Bearbeitung)

x

 

 

 

 

Verfügung zur Genehmigung des Verteilpllans

 

x

 

 

 

o   Möglichkeit der Beschwerde innert 30 Tagen

 

 

 

 

x

Rechtskraftbescheingung

 

x

 

 

 

Information der Destinatäre - Anfrage Zahlstelle

x

 

 

 

 

Vollzug der Verteilung

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III Schlussphase

Stiftungsrat

Aufsichts- behörde

PK Experte

Revision

Destinatäre

Prüfung und Bestätigung ordnungsgemässer Vollzug der Verteilung

 

 

 

x

 

Feststellung der Vermögenslosigkeit

 

 

 

x

 

Antrag auf Löschung im Handelsregister und Streichung im Register für berufliche Vorsorge

x

 

 

 

 

Erlass der Verfügung zur Löschung im Handelsregister / Streichung im Register für berufliche Vorsorge

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni 2021

Wir werden hier in Kürze über den weiteren Ablauf der Liquidation berichten. Wir haben seit März verschiedene Stiftungsrat Sitzungen abgehalten und am Verteilplan gearbeitet. Von der Aufsicht wurden noch einige offene Punkte beanstandet, die zuerst erledigt werden müssen, bevor der Verteilplan den Destinatären zur Einsicht versandt werden kann. Sie sehen oben den komplexen Ablauf der Liquidation.

 

März 2021

Info-Schreiben an alle Destinatäre

Liquidation der Pensionskasse der Coutts & Co AG / aktueller Stand

Liquidation of the Pension Fund of Coutts & Co Ltd. - current situation

Liquidation de la Caisse de Pension de Coutts & Co AG - situation actuelle

link D

link E

link F

Dezember 2020

Information:

Sehr geehrte Destinatäre. Das Bundesgericht hat bisher noch kein Urteil gefällt. Der Stiftungsrat rechnet mit einem Urteil im 1. Quartal 2021. Bis dahin sind uns die Hände gebunden. Nach wie vor rechnet der Stiftungsrat aber damit, dass das Bundesgericht zu Gunsten der Pensionskasse entscheidet. In diesem Fall könnten wir dann mit der Liquidation der PK weiterfahren und allen berechtigten Parteien einen Vorschlag für den Verteilplan zustellen.

Der Stiftungsrat bedankt sich für Ihre Geduld.

Das Jahr 2020 wird uns nicht nur deshalb in Erinnerung bleiben. Der gesamte Stiftungsrat hofft, dass sie 2020 bisher gesund geblieben sind und die Pandemie gut überstanden haben. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine schöne Adventszeit, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2021!

Bleiben Sie gesund!

 

Juni 2020

Information: Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. Mai 2020 wurde die Beschwerde der Coutts & Co AG entsprechend unserem Antrag abgewiesen. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen hat die Coutts & Co AG das Urteil mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen. Sobald weitere Informationen bekannt sind, werden alle Destinatäre entsprechend informiert.

 

Juni 2020

Kennzahlen für 2019

link

Mai 2020

Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 06. Mai 2020

link

Januar 2020

Info-Schreiben an alle Destinatäre

Falls Sie den Brief nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: info@pkcoutts.ch

D, E, F

Dezember 2019

Der Stiftungsrat sowie auch die Geschäftsleitung wünscht Allen schöne Festtage, einen guten Rutsch ins 2020, Gesundheit, Glück und alles Gute!

 

 

Information: Betreffend der Pensionskasse warten wir auf die Antwort vom Bundesverwaltungsgericht! Dies wird, erwartungsgemäss, leider etwas länger dauern! Sobald wir mehr Details erhalten, werden wir alle Destinatäre dementsprechend sofort über die nächsten Schritte informieren. Bis dahin müssen wir Sie alle um Geduld bitten.

 

Oktober 2019

Information: Leider hat sich der Stand seit 20.05.2019 nicht verändert. Nach wie vor liegt der Ball beim Bundesverwaltungsgericht. Der Gerichtsweg ist, wie man weiss, ein hin und her zwischen den Parteien, sodass wir nicht erwarten, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vor Ende 2019 erfolgt. Die PK der Coutts & Co AG wird aber alles Notwendige unternehmen, um alle Destinatäre zufrieden zu stellen. Die nächsten Informationen werden wir Anfang 2020 (oder sobald wir weitere Informationen erhalten) auf dieser Homepage mitteilen.

 

Oktober 2019

Kennzahlen für 2018

link

Mai 2019

Information: Der Arbeitgeber hat mit Verwaltungsratsbeschluss vom 19. Februar 2019 und mit Verwaltungsratsbeschluss vom 11. März 2019 folgende Personen als neue Stiftungsratsmitglieder der PK Coutts & Co Ag ernannt:

 

 

NEU: Roland Plan und Reto Fischer - Sie ersetzen als Arbeitgebervertreter

 

 

BISHER: Ursula Suter und Peter Meier

 

 

Der Stiftungsrat hat sich bei Ursula Suter und Peter Meier herzlich für Ihren Einsatz für die Stiftung bedankt. In der neuen Zusammensetzung haben wir u.A. die Zusammensetzung des Stiftungsrats und der Anlagekommission bestätigt und den Jahresabschluss 2018 besprochen. Die Kennzahlen  werden bald auf der Homepage aufgeschaltet. Der Liquidationsprozess wird durch die Beschwerde verzögert. Wie bereits erwähnt werden wir bis spätestens Ende September 2019 über den aktuellen Stand informieren.

 

März 2019

Information für alle am 1. Juni 2015 in der PK Coutts & Co AG versicherten Personen:

 

 

Liquidation der Pensionskasse der Coutts & Co AG

D, E. F

 

Falls Sie den Brief nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: info@pkcoutts.ch

 

Dezember 2018

Information für alle am 1. Juni 2015 in der PK Coutts & Co AG versicherten Personen:

 

 

Gesamtliquidation der Pensionskasse der Coutts & Co AG

D, E, F

 

Falls Sie den Brief nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: info@pkcoutts.ch

 

August 2018

Information: Änderung im Stiftungsrat: Urs Schneuwly ist per 15.08.2018 als Vertreter des Arbeitgebers zurückgetreten. Der Arbeitgeber hat neu, Samuel Neukomm als Vertreter des Arbeitgebers ab 16.08.2018 benannt.

 

 

Der Stiftungsrat hat neu ab 16.08.2018, Elmar Jünger als Präsidenten des Stiftungsrats gewählt. Bis Ende August wird allen Destinatären ein Schreiben über die weiteren Schritte der Pensionskasse zugestellt.

 

Juni 2018

Stiftungsratssitzung vom 25.06.2018

 

 

Information: Die Verhandlungen für eine externe Lösung konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Rentner werden per 1. Juli 2018 in die Vita Sammelstiftung übertragen.

 

 

Unterlagen dazu im Link

D, E. F

Juni 2018

Präsentation der VITA Sammelstiftung

link

 

Web-Link: Vita Classic

link

Januar 2018

Stiftungsratssitzung vom 16.01.2018

 

 

Information: Die Verhandlungen über eine mögliche externe Lösung für die PK ziehen sich in die Länge; eine autonome Weiterführung ist sichergestellt und bleibt weiterhin eine Option.

 

 

Der Rentneranlass wird auf das 2. Quartal 2018 verschoben, in der Hoffnung bis dahin mit konkreten Fakten informieren zu können.

 

 

Eine allfällige Teilliquidation könnte daher frühestens im 2. Quartal 2018 durchgeführt werden.

 

 

Wie Anfang 2017 vorgesehen, hat der Stiftungsrat beschlossen, die Alterskapitalien für 2017 mit 1% zu verzinsen.

 

 

Der Mutationszins für 2018 wird mit 1% festgelegt (BVG-Mindestzins)

 

 

Für das Jahr 2017 erzielten wir, trotz einer sehr konservativen Anlagepolitik, eine erfreuliche Performance, die deutlich über der Sollrendite liegt.

 

November / Dezember 2017

Information: Die Abklärungen bezüglich einer möglichen externen Lösung ziehen sich durch äussere Einflüsse in die Länge. Dadurch verzögert sich leider auch das weitere Vorgehen zur Teilliquidation, weil eine extern Lösung weitreichende Konsequenzen auf die Pensionskasse hätte. Vorerst wird die Pensionskasse autonom weitergeführt. Aufgrund der Komplexität und der bevorstehenden Feiertage werden nähere Information nicht vor Ende Januar 2018 vorliegen.

 

 

Im 1. Quartal 2018 findet ein Informationsanlass für Rentner statt. Das genaue Datum und die Details dazu folgen.

 

 

Der Stiftungsrat wünscht Allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Oktober 2017

Information: Der Stiftungsrat prüft im Augenblick verschiedene Optionen für die Zukunft der Pensionskasse, unter Anderem auch eine externe Lösung.

 

Oktober 2017

Information: aus der Stiftungsratssitzung vom 10.10. erfolgt in Kürze.

 

Oktober 2017

Information: Nächste Stiftungsratssitzungen: 23. November und 14. Dezember 2017

 

Oktober 2017

Information: Nächste Stiftungsratssitzung findet am 10. Oktober 2017 statt. Danach werden wir Sie weiter informieren.

 

September 2017

Der Stiftungsrat prüft im Augenblick verschiedene Optionen betreffend Ablauf der Teilliquidation, sowie weitere Möglichkeiten für die Zukunft der Pensionskasse der Coutts & Co AG.

 

 

Couttsbackground_Bildgrösse_ändern

.